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Verkehrs- und Parkregelung

Verkehrs- und Parkregelung

Das Parken von Fahrzeugen aller Art in unmittelbarer Nähe der Hallen und vor den Ausgängen, ist während der Dauer der Messe unzulässig.

Während der Auf- und Abbautage dürfen Fahrzeuge nur zum Be- bzw. Entladen an den vorgenannten Stellen halten. Die Einfahrt hierbei erfolgt über Tor Süd/Ost 1. Nach Beendigung dieser Arbeiten sind die Fahrzeuge, um gegebenenfalls die Feuerwehr nicht zu behindern, sofort zu entfernen. PKWs können auf der Parkfläche Nord 4 und 5 abgestellt werden.

Die Einfahrt ins Veranstaltungsgelände ist ausschließlich gegen Zahlung einer Kaution in Höhe von EUR 100,00 möglich. Die Kaution wird bei rechtzeitiger Ausfahrt aus dem Veranstaltungsgelände innerhalb der nachfolgend genannten Fristen zurückerstattet.

Für den Aufbau gilt:

  • 1 Stunde Aufenthalt zur Be- und Entladung für Pkw und Fahrzeuge bis 3,5 t
  • für Fahrzeuge über 3,5 t nach Absprache

Für den Abbau gilt:

Am letzten Veranstaltungstag ist die Einfahrt von Fahrzeugen in das Veranstaltungsgelände von 13:00 Uhr bis ca. eine Stunde nach Messeende wegen der Leergutzustellung durch die Messespediteure nicht möglich. Somit ist der Abbau am Freitag erst ab 15:00 Uhr möglich.

Die genauen Einfahrtszeiten können abweichen und werden an den Einfahrtstoren bekanntgegeben.

 

Parkplätze für PKW

Bitte nutzen Sie vorrangig die Parkplätze Nord 4 und 5.
Darüber hinaus geöffnet sein werden die Parkplätze Nord 1 – 3 sowie Nord 7
Ab Messe Nord verkehrt ein Bus-Shuttle zum Convention Center Nord – Eingang der EUHA für Kongress & Ausstellung

Anfahrt Parkplatz Nord 4 und 5

Zufahrt VIP-Parkplatz

Zugangs- und Shuttlebus-Plan

 

Preise

PKW: 15 € (vorrangig die Parkplätze Nord 4 und 5, weitere geöffnete Parkplätze sind Nord 1-3 und Nord 7)

Transporter : 16 €

Bus : 20 € (auf Nord 4 Ost)

LKWs, Anhänger und Transporter: 17 € (auf Ost 11)

 

Parkplätze für LKW, Anhänger, Transporter usw. 

Das Abstellen von LKW, Anhängern, Kleintransporter, Wechselbrücken, Wohnwagen und Wohnmobilen ist während der Laufzeit der Messe auf den Parkplätzen Nord 4 und 5 nicht gestattet.

Die Fahrzeuge können während der Laufzeit der Messe kostenpflichtig auf der vorm Veranstalter ausgewiesenen Parkfläche abgestellt werden (LKW, LKW-Anhänger, Transporter mit und ohne Anhängern und Anhänger auf dem Logistikzentrum Karlsruher Straße. Die Zufahrt zu diesem nur wenige Fahrminuten vom Veranstaltungsgelände entfernten Gelände kann der Anfahrtsskizze entnommen werden.

Geländeplan Parkplätze Nord

Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrzeuge, die in der Nacht zum ersten Veranstaltungstag um 2:00 Uhr morgens auf dem Parkplatz abgestellt sind, auf Kosten des Fahrzeughalters bzw. Nutzers abschleppen zu lassen.

Der Aussteller verpflichtet sich, dass auch von ihm beauftragte Dritte (z.B. Messedienstleister, Spediteure) diese Bestimmungen einhalten.

Das Anbringen von Werbeflächen, Firmenschildern und das Durchführen sonstiger Werbemaßnahmen ist auf Aussteller- und Besucherparkplätzen nicht gestattet.