Informationen für Neu-Aussteller
Neu-Aussteller auf der Industrieausstellung
Gemäß unseren Allgemeine Ausstellungsbedinungen werden zur Industrieausstellung nur Unternehmen als Aussteller zugelassen, die Produzenten von Hörlösungen oder damit verbundenen Produkten oder Services bzw. Zulieferer oder Dienstleister im Bereich Hörakustik oder der Hörsysteme-Industrie sind.
Möchten Sie erstmals an der Industrieausstellung als Aussteller teilnehmen, bitten wir Sie im ersten Schritt einen Stand zu bestellen und sich damit für die Ausstellung anzumelden.
Nach Abschluss Ihrer Bestellung, wird ein Ausstellerbeirat über Ihren Antrag entscheiden. Wir werden Sie nach dessen Beschluss umgehend informieren.
Zulassung zur Industrieausstellung
Sie erhalten nach Ihrer Zulassung als Aussteller eine Bestätigungsemail.
Sie können sich anschließend mit Ihren sich bei der Registrierung selbst gegebenen Zugangsdaten im Ausstellerbereich einloggen. Im Ausstellerbereich finden Sie alle weiteren Informationen und Buchungsformulare für die Industrieausstellung.
Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie gemäß Ihrer Angaben zur Standart und Standgröße eine Standplatzierung. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der flexiblen Standwünsche die Verteilung der Standflächen dem Organisator obliegt. Die Registrierungen, welche uns bis zum 31. März 2024 vorliegen, werden bei der ersten Aufplanung berücksichtigt. Nähere Informationen finden Sie im Ausstellerbereich unter der Rubrik “Hallenplan”.